Was versteht man unter "Marketingsubstanzen"?

Im Gegensatz zu Medikamenten fallen Nahrungsergänzungsmittel unter das Lebensmittelrecht. Die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 der Europäischen Union regelt, welche nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben („Health Claims“) auf Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen. Damit sollen Verbraucher unter anderem vor irreführender Werbung für Nahrungsergänzungsmittel geschützt werden.

Für viele Naturprodukte liegen keine genehmigten Health Claims, also erlaubte gesundheitsbezogene Aussagen, vor. Daher mischen einige Hersteller von Nahrungsergänzungsmittel Ihren Produkten zusätzlich solche Stoffe bei, zu denen bereits Health Claims existieren, um das Produkt mit diesen zu "schmücken".

APO
mia® verzichtet zu 100% auf die Beimischung dieser Substanzen zu Marketingzwecken
und konzentriert sich auf das Wesentliche – und das in bestmöglicher Qualität.

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